Infos

ALLGEMEINE INFORMATIONEN FÜR UNS & UNSERE HUNDE
Angeleinter Hund
Kommt uns ein angeleinter Hund entgegen, nehmen wir unseren Hund unaufgefordert und sofort auch an die Leine. Im zweiten Schritt kann man den anderen Hundehalter dann in Ruhe fragen, ob ein Kontakt zwischen den Hunden zugelassen werden darf oder lieber nicht. Nicht alle Hunde vertragen sich und es gibt viele Hunde, die sich vor anderen Hunden fürchten usw. – ein guter Hundehalter weiss und akzeptiert das. Auch kann ein angeleinter Hund krank sein oder eine ansteckende Krankheit haben.
Quelle: hundeherz.ch – Verhaltenskodex
Laufenlassen von Hunden
Art. 7 – Laufenlassen von Hunden
1 – Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten.
2 – Hunde dürfen abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nur dann frei laufen gelassen werden, wenn
a)  sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können oder
b)  es sich um geeignete Jagdhunde während der Jagdzeit handelt.Art. 9 – Erlegen von Hunden
1 – Die Wildhüterinnen und Wildhüter sind ermächtigt, Hunde zu erlegen, wenn diese
a) beim Jagen angetroffen werden,
b) trotz Verwarnung oder Anzeige der Besitzerin oder des Besitzers wiederholt abseits von Häusern und ohne Begleitperson angetroffen werden.
Quelle: Verordnung über den Wildtierschutz

Beseitigung von Hundekot
Art. 10 – Wer einen Hund ausführt, hat dessen Kot zu beseitigen.
Quelle: Hundegesetz

Kantonale Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ab 1. April bis 31. Juli
Während der Brut- und Setzzeit nehmen wir unseren Hund im Wald und dessen Umgebung an die Leine.
Quelle: Hundeherz.ch – Leinenpflicht
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