Allgemeine Informationenfür Hundehalterinnen und Hundehalter und ihre Hunde |
Angeleinter HundKommt uns ein angeleinter Hund entgegen, nehmen wir unseren Hund unaufgefordert und sofort auch an die Leine. Im zweiten Schritt kann man den anderen Hundehalter dann in Ruhe fragen, ob ein Kontakt zwischen den Hunden zugelassen werden darf oder lieber nicht. Nicht alle Hunde vertragen sich und es gibt viele Hunde, die sich vor anderen Hunden fürchten usw. – ein guter Hundehalter weiss und akzeptiert das. Auch kann ein angeleinter Hund krank sein oder eine ansteckende Krankheit haben. |
| Laufenlassen von Hunden Art. 7 – Laufenlassen von Hunden 1 – Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten. 2 – Hunde dürfen abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nur dann frei laufen gelassen werden, wenn a) sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können oder Art. 9 – Erlegen von Hunden a) beim Jagen angetroffen werden, |
| Beseitigung von Hundekot Art. 10 – Wer einen Hund ausführt, hat dessen Kot zu beseitigen. Quelle: Hundegesetz |
| Kantonale Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ab 1. April bis 31. Juli
Während der Brut- und Setzzeit nehmen wir unseren Hund im Wald und dessen Umgebung an die Leine. |
Weitere interessante Links♦ Stiftung für das Tier im Recht |

